Unsere Organe und Prokuristen

Seit der Gründung im Jahr 1865 gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Prokuristen Ihrer VR Bank Südpfalz eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Südpfalz eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

von links Jürgen Büchler, Christoph Ochs (Vorstandsvorsitzender), Clifford Jordan

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.


Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.


Prokuristen

Ein Prokurist ist eine Person, der eine umfangreiche geschäftliche Vertretungsvollmacht erteilt wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte Prokura, die im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Diese handelsrechtliche Vollmacht erlaubt es dem Prokuristen, das Unternehmen im Außenverhältnis selbstständig und rechtskräftig zu vertreten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Prokuristen um einen Arbeitnehmer des Unternehmens, der dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.