- Mehr als nur Zahlen
- Spiegelbild unseres Erfolgs
- Das Wichtigste im Überblick
Zahlen & Fakten
Wichtige Daten im Überblick
Die Geschäftszahlen eines Unternehmens sind ein Spiegelbild seines Erfolgs. Das gilt auch für Ihre VR Bank Südpfalz eG. Doch die Zahlen allein zeigen nicht immer alles. Wir leisten für die Region mehr als Zahlen ausdrücken können. Auch über diese Fakten wollen wir Sie informieren. Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten Ihrer VR Bank Südpfalz eG im Überblick.
Fakten
Gründung der Genossenschaft | 24.04.1865 |
Mitarbeiter (ohne Auszubildende) |
377 |
Auszubildende | 27 |
Filialen | 38 |
Mitglieder | 50.840 |
Spendenvolumen für die Region im Jahr 2023 |
320.597 Euro |
Zahlen per 31.12.2023
Bilanzsumme | 2.930,3 Mio. Euro |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (inkl. IHS) |
1.961,8 Mio. Euro |
Forderungen an Kunden | 2.210,6 Mio. Euro |
Rücklagen | 141,9 Mio. Euro |
Offenlegung nach Teil 8 CRR
Nach Teil 8 CRR muss ein Institut mindestens einmal jährlich die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Gruppe darstellen. Darüber hinaus sind u.a. Angaben zu den Risikomanagementzielen und der –politik, Eigenmitteln, Eigenmittelanforderungen, Kapitalpuffern und genutzten Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen. Konkretisiert wird diese Vorschrift in den Artikeln 435 bis 455 der CRR sowie § 26a KWG.
Sicherungseinrichtung des BVR
Vertrauenssicherung durch Einlagen- und Institutsschutz
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität des genossenschaftlichen FinanzVerbundes und das Vertrauen in die Bonität aller seiner Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße. Sie schützt bei den ihr angeschlossenen genossenschaftlichen Banken stets
- zu 100 Prozent
- ohne betragliche Begrenzung
die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden (Nicht-Banken).
Seit ihrem Bestehen
- hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust erlitten
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden
- hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben
Informationsbogen für den Einleger
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, unseren Kunden den beiliegenden "Informationsbogen für den Einleger" mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen. Dieser informiert auf einen Blick über den gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz.
Für unsere Kunden ändert sich am bewährten Schutz ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.