Zahlen & Fakten

Wichtige Daten im Überblick

Die Geschäftszahlen eines Unternehmens sind ein Spiegelbild seines Erfolgs. Das gilt auch für Ihre VR Bank Südpfalz eG. Doch die Zahlen allein zeigen nicht immer alles. Wir leisten für die Region mehr als Zahlen ausdrücken können. Auch über diese Fakten wollen wir Sie informieren. Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten Ihrer VR Bank Südpfalz eG im Überblick.

Fakten

Gründung der Genossenschaft 24.04.1865
Mitarbeiter (ohne Auszubildende)
377
Auszubildende 27
Filialen 38
Mitglieder 50.840
Spendenvolumen für die Region im Jahr 2023
320.597 Euro

Zahlen per 31.12.2023

Bilanzsumme 2.930,3 Mio. Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (inkl. IHS)
1.961,8 Mio. Euro
Forderungen an Kunden 2.210,6 Mio. Euro
Rücklagen 141,9 Mio. Euro
Offenlegungsberichte

Offenlegung nach Teil 8 CRR

Nach Teil 8 CRR muss ein Institut mindestens einmal jährlich die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Gruppe darstellen. Darüber hinaus sind u.a. Angaben zu den Risikomanagementzielen und der –politik, Eigenmitteln, Eigenmittelanforderungen, Kapitalpuffern und genutzten Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen. Konkretisiert wird diese Vorschrift in den Artikeln 435 bis 455 der CRR sowie § 26a KWG.

Einlagensicherung

Sicherungseinrichtung des BVR

Vertrauenssicherung durch Einlagen- und Institutsschutz

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität des genossenschaftlichen FinanzVerbundes und das Vertrauen in die Bonität aller seiner Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschafts­banken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße. Sie schützt bei den ihr angeschlossenen genossen­schaftlichen Banken stets

  • zu 100 Prozent

  • ohne betragliche Begrenzung

die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden (Nicht-Banken).

 

Seit ihrem Bestehen

  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust erlitten
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben

Informationsbogen für den Einleger

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, unseren Kunden den beiliegenden "Informationsbogen für den Einleger" mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen. Dieser informiert auf einen Blick über den gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz.
Für unsere Kunden ändert sich am bewährten Schutz ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.