Mit betrieblicher Altersversorgung, die staatlich gefördert wird, kann die gesetzliche Rente aufgestockt werden und Sie als Unternehmer können Kosten einsparen.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der so genannten Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines laufenden Gehalts, Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) oder ggf. vermögenswirksame Leistungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln lassen, um sich somit eine Zusatzrente aufzubauen.
Erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Angestellten auf Entgeltumwandlung und geben Sie Ihren Mitarbeitern Sicherheit im Hinblick auf ihre finanzielle Zukunft!