Sicherheit im OnlineBanking

Mehr Sicherheit durch Browser-Erkennung

Ihre Sicherheit im OnlineBanking liegt uns am Herzen! Deshalb führen wir ab dem 20. Februar 2025 eine zusätzliche Schutzmaßnahme ein: die Browser-Erkennung.

Was bedeutet das für Sie?

Bei der Anmeldung im OnlineBanking benötigen Sie künftig zusätzlich zur PIN und dem VR-NetKey eine Bestätigung per SecureGo plus oder Sm@rtTAN.

Um diesen Schritt nicht bei jeder Anmeldung zu wiederholen, können Sie Ihren Browser (Edge, Firefox, Chrome, Safari, ...) als vertrauenswürdig kennzeichnen. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Betrügern.

  1. Beim erstmaligen Anmelden mit einem neuen Browser im Online-Banking werden Sie nach der Eingabe Ihrer Anmeldedaten gefragt, ob Sie diesem Browser vertrauen möchten. 
  2. Wenn Sie die Option "Ja, diesem Browser vertrauen" wählen, wird diese Entscheidung in einem Cookie auf Ihrem Computer gespeichert. Die Bestätigung erfolgt dann entweder mit Sm@rt-TAN plus (TAN-Generator) oder Ihrer Freigabe-App VR Secure Go plus.
  3. Bei der nächsten Anmeldung mit diesem Browser erkennt das System automatisch das Cookie, wodurch Sie keine erneute Freigabe mit diesem Browser durchführen müssen.

Häufigste Fragen zur Browser-Erkennung

Obwohl ich die Browsererkennung akzeptiert habe, warum werde ich dennoch jedes Mal aufgefordert, die TAN erneut einzugeben?

Es kann vorkommen, dass Sie bei jeder Anmeldung zusätzlich eine TAN eingeben müssen, zum Beispiel in den folgenden Situationen:

  1. Browser-Einstellungen: Wenn Sie in Ihrem Browser konfiguriert haben, dass alle Cookies nach dem Schließen automatisch gelöscht werden, kann es sein, dass Sie bei jedem Login erneut bestätigen müssen. Hier finden Sie Anleitungen, wie Sie Ausnahmen zur automatischen Löschung von Cookies festlegen können.
  2. Privater Surfmodus: Die Verwendung des privaten Surfmodus in Ihrem Browser kann dazu führen, dass bei jeder Anmeldung die 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich ist.
  3. Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins: Bestimmte Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins können Funktionen im Browser blockieren, was zusätzliche Authentifizierungen bei jedem Login notwendig machen kann.
  4. Virenscanner: Einige Virenscanner erfordern möglicherweise spezielle Ausnahmen, um die reibungslose Funktion des Online-Bankings sicherzustellen. Andernfalls kann es erforderlich sein, bei jeder Anmeldung zusätzliche Authentifizierungen durchzuführen.

Hinweis: Alle 90 Tage ist es dennoch erforderlich, einmalig eine TAN einzugeben. Diese Anforderung basiert auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die von der Browsererkennung unabhhängig bleibt.

Warum wurde die Browser-Erkennung eingeführt und welche Vorteile hat diese?

Durch die Einführung der Browser-Erkennung wird es Unbefugten erschwert, sich über fremde Browser im Online-Banking anzumelden. Ihr Sicherheitsverfahren schützt Sie dabei. Das System erkennt Ihren vertrauten Browser und Gerät, was Ihnen Komfort bietet.

Hinweise: Bestätigen Sie keine Push-Benachrichtigung der VR SecureGo plus App, wenn Sie sich nicht angemeldet haben und lassen Sie sich auch telefonisch nicht zur Freigabe überreden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Was passiert, wenn ich mich über einen anderen Browser einlogge?

Wenn Sie sich über einen anderen Browser einloggen, müssen Sie sich nach der Anmeldung erneut authentifizieren. Dies kann über die VR SecureGo plus App oder mit dem TAN-Generator Sm@rt-TAN plus erfolgen.

In meinem Browser ist hinterlegt, dass Cookies nach Beendigung immer automatisch gelöscht werden. Können hier auch Ausnahmen eingerichtet werden?

Ja, es ist möglich Ausnahmen einzurichten, wenn in Ihrem Browser festgelegt ist, dass Cookies nach Beendigung automatisch gelöscht werden. Durch das Festlegen von Ausnahmen können bestimmte Cookies beibehalten werden, selbst wenn die allgemeine Löschungseinstellung aktiv ist.

Anbei finden Sie eine Anleitung für verschiedene Browser, um die Ausnahme einzurichten.

Kann ich das Cookie auch wieder löschen oder in einem anderen Browser setzen?

Ja, das ist möglich. Sie können das Cookie jederzeit löschen oder in einem anderen Browser setzen. Beim erstmaligen Gebrauch eines neuen/anderen Browsers werden Sie immer nach dem zweiten Faktor (TAN/Eingabeaufforderung) gefragt. Es wird empfohlen, das Cookie nicht zu setzen, wenn Sie das Online-Banking auf Computern/Tablets nutzen, die selten oder einmalig verwendet werden, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Geräten.

Wichtige Sicherheitstipps zum Schutz vor Phishing

  • Prüfen Sie Links und Absender in E-Mail
  • Bewegen Sie den Mauszeiger über Links (ohne zu klicken), um die tatsächliche Adresse zu sehen.
  • Überprüfen Sie den E-Mail-Absender, indem Sie auf „Details“ in der Absenderzeile klicken.

 

  • Geben Sie niemals Ihre PIN oder TAN an Dritte weiter!
  • Wir fordern Sie niemals per Telefon oder E-Mail auf, Ihre Zugangsdaten oder eine TAN einzugeben.
  • Eine TAN sollten Sie nur eingeben, wenn Sie den Auftrag selbst initiiert haben.

 

  • Geben Sie niemals Ihre PIN oder TAN an Dritte weiter!
  • Wir fordern Sie niemals per Telefon oder E-Mail auf, Ihre Zugangsdaten oder eine TAN einzugeben.
  • Eine TAN sollten Sie nur eingeben, wenn Sie den Auftrag selbst initiiert haben.

 

  • Nutzen Sie nur die echte OnlineBanking-Adresse:
  • Geben Sie die Webadresse manuell ein und klicken Sie nicht auf Links in E-Mails.
  • Achten Sie auf das Schlosssymbol in der Adresszeile – es zeigt eine sichere Verbindung an.

 

  • Halten Sie Ihr Passwort und Ihre Software aktuell:
  • Verwenden Sie ein sicheres Passwort und ändern Sie es regelmäßig.
  • Halten Sie Ihr Betriebssystem und Ihre Virensoftware stets aktuell.

 

Falls Sie eine verdächtige Nachricht erhalten oder sich unsicher fühlen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.