Sorgenfrei ins Referendariat

Ihre Studienzeit geht zu Ende und Sie haben sich entschlossen, die Beamtenlaufbahn in einem Lehrberuf einzuschlagen. Auch zu Beginn des Referendariats sind bereits einige Dinge zu erledigen. Ebenso braucht Ihre Ausbildungszeit eine ganz besondere Absicherung.

Sie stellen sich diese oder ähnliche Fragen:

  • "Was muss ich beim Referendariat beachten?"
  • "Was ist, wenn ich krank werde oder mir etwas passiert?"
  • "Was muss ich jetzt tun und was hat Zeit bis nach dem Referendariat?"

Auf alle diese Fragen möchten wir Ihnen Antworten geben und Ihnen als Spezialist für Beamtenversorgung die passende Lösung bieten.

Vor dem Referendariat

Absicherung bei Krankheit

Beamtenanwärtern und Referendaren gewährt der Dienstherr eine Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Die Beihilfesätze richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes, in dem Sie Ihre Ausbildungszeit absolvieren. Sie benötigen daher eine auf Ihren Beihilfeanspruch zugeschnittene private Krankenversicherung. Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese. Wir empfehlen Ihnen, Ihre private Krankenversicherung acht Wochen vor Beginn des Referendariates abzuschließen.


Start des Referendariat

Viele zukünftige Beamte sind davon überzeugt, dass die Versorgung der Beamten vom Dienstantritt an gesichert sei. Aber was geschieht tatsächlich, wenn Sie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall dienstunfähig werden?

Als Beamter auf Widerruf werden Sie entlassen und lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie haben somit keinen Anspruch auf eine Beamtenversorgung. Auch als Beamter auf Lebenszeit bleibt diese Versorgungslücke bestehen. Diese Lücke sollten Sie kennen, um eine ausreichende private und eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen.

Privat- und Diensthaftpflicht
Stellen Sie sich folgende Situationen vor:

  • Sie haben Pausenaufsicht und während dieser Pause kommt es zu einer Rangelei zwischen Schülern. Dabei wird ein Schüler verletzt.
  • Im Physikunterricht werden bei einem Experiment Geräte beschädigt.
  • Im Sportunterricht verletzt sich ein Schüler bei einer Übung.
  • Ihre Lehrertasche kommt abhanden, darin sind z.B. die Schlüssel der Schule enthalten

Sind Sie in diesen Fällen haftbar? Unter Umständen ja! Schützen Sie sich gegen Schadensersatzansprüche, die Sie in Ihrer Funktion als Lehrer zu verantworten haben.


Nach dem Referendariat

Vorsorgesituation überprüfen

Am Ende des Referendariats empfehlen wir, die persönliche Vorsorgesituation nochmals zu überprüfen. Unabhängig davon, ob Sie nun verbeamtet oder in  einem Angestelltenverhältnis tätig sind.

Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

  • Überprüfung der Krankenversicherung: Anpassung des Versicherungsschutzes bei privat versicherten Lehrern oder den Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse
  • Anpassung der Absicherung im Falle der Berufs-/Dienstunfähigkeit
  • Aufbau einer privaten Altersvorsorge: Sowohl Beamte als auch Angestellte haben im Rentenalter eine Versorgungslücke. Weder die Pension noch die gesetzliche Rente reichen aus, um den Lebensstandard zu erhalten. Sorgen Sie deshalb privat vor!