Aus rechtlichen Gründen ist über diesen Auftrag nur die Auflösung eines Einzelkontos möglich. Bei Gemeinschaftskonten ist die Zustimmung beider Kontoinhaber notwendig.
Weitere Voraussetzung:
- Eine Auflösung ist nur für Girokonten und/oder Tagesgeldkonten möglich.
- Es dürfen keine offenen Kartenumsätze vorhanden sein.