Mit jedem neuen Jahr kommen in der Regel auch einige Neuerungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen 2023 zusammengefasst, die Ihre Finanzen betreffen könnten.
Das Wichtigste vorweg: Änderung des Sparerpauschbetrags
Sie müssen keine Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge zahlen, wenn deren Höhe nicht den Sparerpauschbetrag überschreitet.
Damit nicht automatisch Steuern einbehalten werden, stellen Sie einen Freistellungsauftrag.
Änderung des Freibetrags
Für natürliche Personen gelten neue Sparerfreibeträge:
Bisher:
- Alleinstehende: 801 Euro
- Verheiratete: 1.602 Euro
Ab 01.01.2023:
- Alleinstehende: 1.000 Euro
- Verheiratete: 2.000 Euro
Muss ich etwas tun?
Variante A: Sie hatten bisher einen Freistellungsauftrag über 801 oder 1602 Euro gestellt:
Ihr Freistellungsauftrag wird automatisch auf den neuen Maximalbetrag erhöht.
Variante B: Sie hatten bisher einen individuellen Freibetrag hinterlegt:
Die Bank passt Ihren individuellen Freibetrag mit dem Faktor 24,844 % an. Beispiel: Freistellungsauftrag alt = 100 Euro, Freistellungsauftrag neu = 125 Euro.
Alle Anpassungen werden in unseren Systemen automatisch vorgenommen. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf, sofern Sie Ihre Freistellungsaufträge im Jahr 2023 voraussichtlich nicht voll auslasten werden. Falls es doch zu einer vollständigen Ausnutzung kommen kann, beraten wir Sie gerne.
NEU: Nach Vorgaben des Bundesfinanzministeriums können ab 01.01.2023 nur noch natürliche Personen einen Freistellungsauftrag stellen. Bei allen Kunden, die keine natürliche Person sind (Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine und nicht rechtsfähige Vereine), werden gestellte Freistellungsausträge zum 31.12.2022 befristet.
Alle weiteren Änderungen im Überblick:
Allgemein
49 Euro Ticket
Das 49 Euro-Ticket kommt. Wann genau, ist derzeit noch offen.
Krankmeldung in Papierform
Die Krankmeldung in Papierform wird abgeschafft.
Förderung von E-Autos
Die Förderung von E-Autos wird reduziert. Die Förderung für Plug-in-Hybride fällt weg.
Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie
Jede Gastronomie muss Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anbieten.
Wohngeld wird aufgestockt
Mehr Haushalte sollen mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden.
Finanzen
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind.
Verdienstgrenze für Midijobber
Midijobber können 2.000 Euro pro Monat verdienen.
Bürgergeld löst Hartz IV ab
Das Bürgergeld löst Hartz IV ab. So bekommt eine einzelne Person als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.
Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
Die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte steigen um 0,3 Prozent auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns.
Steuern
Grundfreibetrag steigt
Das zu versteuernde Einkommen bis zu dem keine Steuern fällig werden (steuerlicher Grundfreibetrag) steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
Spitzensteuersatz ist später fällig
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell noch ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist erst ab 62.810 Euro fällig.
Höhere Homeoffice-Pauschale
In Zukunft können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden.