Deckblatt:
Das Deckblatt führt die wichtigsten Angaben, nämlich welches Amtsgericht zuständig ist, wo sich die Immobilie befindet (Gemarkung) und in welchem Blatt, also an welcher Stelle im Verzeichnis die Daten eingetragen sind.
Bestandsverzeichnis:
Die nächste Seite gibt Übersicht über das Bestandsverzeichnis. Hier wird auf das Grundstück näher eingegangen. Jedes Grundstück weist sich aus durch Flurnummer und seine Adressangaben.
Zudem sind hier Grundstücksgröße und Wirtschaftsart der betroffenen Gebäude dargestellt.
Besteht eine Wohnungseigentumssituation ist das Bestandsverzeichnis zudem noch mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen, dem näher definierten Sondereigentum und den Sondernutzungsrechten versehen.