Wer ein Haus oder Grundstück kauft oder verkauft, wird mit dem Grundbuch in Kontakt kommen. Doch was ist das Grundbuch eigentlich und welche Informationen verbergen sich darin?

Das Grundbuch ist ein existentieller Bestandteil im Immobiliengeschäft. Es regelt, wem die Immobilie und das Grundstück gehören. Ein Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches vom Grundbuchamt (zugehörig zum jeweiligen Amtsgericht) verwaltet wird. Die Grundstücke werden dort in einem amtlichen Verzeichnis, dem sogenannten Liegenschaftskataster, geführt.

Es besteht aus den folgenden Teilen:

Deckblatt:
Das Deckblatt führt die wichtigsten Angaben, nämlich welches Amtsgericht zuständig ist, wo sich die Immobilie befindet (Gemarkung) und in welchem Blatt, also an welcher Stelle im Verzeichnis die Daten eingetragen sind.

Bestandsverzeichnis:
Die nächste Seite gibt Übersicht über das Bestandsverzeichnis. Hier wird auf das Grundstück näher eingegangen. Jedes Grundstück weist sich aus durch Flurnummer und seine Adressangaben.

Zudem sind hier Grundstücksgröße und Wirtschaftsart der betroffenen Gebäude dargestellt.

Besteht eine Wohnungseigentumssituation ist das Bestandsverzeichnis zudem noch mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen, dem näher definierten Sondereigentum und den Sondernutzungsrechten versehen.

Auf den nächsten Seiten folgen drei Abteilungen:


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. Eigentumsverhältnisse:
Die erste Abteilung benennt die derzeitigen Eigentümer des Grundstücks (mit vollständigen Namen und Geburtsdaten) und weist auch die ehemaligen aus (diese sind jedoch durchgestrichen). Gibt es mehrere Eigentümer, z.B. Ehepartner, sind die jeweiligen Anteile ausgewiesen. Außerdem wird hier die Auflassung (sozusagen die Reservierung) vermerkt.

2. Lasten und Beschränkungen:
Dazu gehören z.B. Vormerkungen, Wegerechte (z.B. wenn man nur durch ein anderes Grundstück das eigene erreichen kann), Leitungsrechte, Baubeschränkungen (z.B. Denkmalschutz) und Wohnrechte (z.B. Nießbrauch). Also Regeln, die dem Eigentümer entweder erlauben oder verbieten gewisse Dinge anzubauen oder zu entfernen.

3. Finanzielle Belastungen:
Hier finden sich Grundschulden und Hypotheken.

Für alle Abteilungen gilt:

Sofern etwas durchgestrichen oder auch gerötet ist, sind diese Angaben nicht mehr gültig.

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