- Lebensstandard halten
- Für jeden der passende Schutz
- Früh einsteigen und günstige Beiträge sichern
Berufsunfähigkeitsversicherung
Finanziell abgesichert vom ersten Tag an
Mit der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig werden. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit – und das unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Möchten Sie diese Absicherung mit einer Altersvorsorge oder einem Hinterbliebenenschutz kombinieren, ist die R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die richtige Wahl.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Individuelle Absicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V
Mit den drei Produktvarianten classic, comfort und premium der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine Absicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Entscheiden Sie selbst oder lassen Sie sich von den Versicherungsexperten der R+V beraten, welche Option die beste für Sie ist. Einen Überblick erhalten Sie im Erklärfilm.
Im Leistungsfall Unterstützung durch einen R+V-Spezialisten
Wenn es bei Ihnen zu einer Berufsunfähigkeit kommt, sollten Sie uns umgehend informieren. Spätestens nach 48 Stunden meldet sich ein R+V-Spezialist zu Ihrer Unterstützung bei Ihnen. Er ist für die gesamte Dauer der Prüfung Ihr Ansprechpartner und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Prüfung der Berufsunfähigkeit.
Inflationsschutz auf Wunsch inklusive
Zusätzlich können Sie eine dynamische Beitragsanpassung und/oder eine garantierte Rentensteigerung einschließen. Mit der dynamischen Beitragsanpassung erhöht sich jährlich Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Die regelmäßigen Beitragssteigerungen gleichen den Effekt der Inflation aus. Tritt der Leistungsfall ein, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe, die sie zuletzt durch Ihre Beiträge erreicht hatten. Mit der garantierten Rentensteigerung hingegen erhöht sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente auch im Leistungsfall jährlich.
Was heißt es eigentlich mein Einkommen, also meine persönliche „Gelddruckmaschine“, zu schützen?
Finanztest: Berufsunfähigkeitsversicherung ist „sehr gut“
Das Magazin Finanztest hat kürzlich 67 Angebote unter die Lupe genommen. Für die R+V gabs die Note 1,1. Getestet wurden dabei die R+V-Tarife Premium und Comfort.
Alle Informationen zu den drei Produktvarianten
classic | comfort | premium | |
---|---|---|---|
ab 24,62 EUR1 | ab 28,36 EUR1 | ab 38,71 EUR1 | |
Zahlung BU-Rente | Nach 18 Monaten | Rückwirkend ab Beginn der BU | Rückwirkend ab Beginn der BU |
Keine abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf | |||
Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit | |||
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wählbar | |||
Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall | |||
Zusätzliche Leistung im Fall der Pflegebedürftigkeit | |||
Sofortkapital bei Berufsunfähigkeit (12 Monatsrenten) | |||
Steuerfreie Ablaufleistung | optional | optional | optional |
1Pro Monat, Eintrittsalter 18 Jahre, BG A (z. B. Student der Wirtschaftsinformatik), Endalter 67 Jahre, 1.000 Euro Monatsrente, Nichtraucher
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Risikoabsicherung und Vorsorge verbinden
Sie können die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung abschließen. Dabei vereinbaren Sie die Versicherungsdauer und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entsprechend Ihrer persönlichen Situation. Die Rentenzahlung erhalten Sie im Falle der Berufsunfähigkeit bis maximal zum Ablauf der Versicherungsdauer. Im Leistungsfall übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch die Beitragszahlungen für Ihre Renten- oder Risikolebensversicherung.
Berufsunfähigkeits-Airbag mit Leistungsdynamik (BUZ-Airbag)
Sie haben eine Renten- oder Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Dynamik kombiniert? Dann empfehlen wir Ihnen, zusätzlich den BUZ-Airbag zu vereinbaren. Im Falle der Berufsunfähigkeit übernimmt die R+V Ihre kompletten Beitragszahlungen für die Renten- oder Risikolebensversicherung. Zusätzlich erhöht die R+V jährlich die gezahlten Beiträge entsprechend des im Airbag vereinbarten Dynamiksatzes. Dieser beträgt zwischen einem und zehn Prozent. Sie können ihn in Ein-Prozent-Stufen wählen. Die Dynamisierung wirkt der Inflation entgegen und sorgt so dafür, dass Sie auch im Rentenalter gut versorgt sind bzw. Ihre Hinterbliebenenabsicherung inflationsgeschützt ist.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie erhalten die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet weltweit Schutz und gilt auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
Von einem Berufswechsel bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt. Allerdings sollten Sie bei einer Erhöhung Ihres Jahreseinkommens über eine mögliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.
Haben Sie eine Beitragsverrechnung vereinbart und es wurden Überschüsse erwirtschaftet, reduzieren sich Ihre Beiträge. Alternativ können Sie eine verzinsliche Ansammlung vereinbaren. Dann werden erwirtschaftete Überschüsse verzinslich angelegt und nach Ende der Versicherungsdauer oder im Todesfall steuerfrei an Sie bzw. Ihre Erben ausgezahlt. Eine weitere Möglichkeit ist der BU-Bonus, bei dem Sie im Leistungsfall eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Der R+V-Experte ist für die gesamte Dauer der Prüfung der Berufsunfähigkeit Ihr Ansprechpartner und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um diese Prüfung, zum Beispiel, wenn zu klären ist,
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erhalten,
- wie und wann die R+V Versicherung die Leistungen prüft,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen und
- wie Sie Ihre berufliche Tätigkeit beschreiben.
Beamte können ihren Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – zum Beispiel, wenn sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen, oder wenn sie aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf dabei keine medizinischen Gründe haben.