Unsere Dienstleister- und Lieferantenrichtlinie zur Nachhaltigkeit
I. Nachhaltigkeitsstatement der VR Bank Südpfalz eG
Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit und betrifft uns alle. Als Wegweiser dient für uns die Agenda 2030, mit der die UN mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung einen gemeinsamen Fahrplan für die Zukunft verabschiedet hat.
Diese Ziele berücksichtigen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte und richten sich an alle Privatpersonen, Unternehmen und Staaten. Es geht darum, überall ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und die natürliche Lebensgrundlage dauerhaft zu bewahren.
Als VR Bank Südpfalz eG stehen wir für
- die nachhaltige Förderung unserer Mitglieder und Kunden.
unseren Beitrag zu einer nachhaltigen, regionalen Wirtschaftsstruktur in der Südpfalz.
soziales und kulturelles Engagement, ob durch eigene Initiativen oder die unserer Region, zur Erhaltung einer lebenswerten Südpfalz.
Damit tragen auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten zu einer besseren Welt bei!
II. Gegenstand der Vereinbarung
(1) Als regional verwurzelte Genossenschaftsbank sind wir uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung für die Südpfalz bewusst und wollen mit dieser Richtlinie sicherstellen, dass unsere Lieferanten und Dienstleister dieser Verantwortung ebenfalls nachkommen.
(2) Den Rahmen hierfür setzen die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens. Sie stellen die Grundlage für die Nachhaltigkeitsanforderungen der VR Bank Südpfalz eG und einer nachhaltigen, erfolgreichen Geschäftsbeziehung mit ihren Lieferanten und Dienstleistern dar.
(3) Nachfolgend definiert die VR Bank Südpfalz eG ihre Nachhaltigkeitsanforderungen an ihre Lieferanten und Dienstleister. Diese orientieren sich u.a. an:
den Prinzipien des UN Global Compact (https://www.globalcompact.de/) aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie
den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm).
(4) Die VR Bank Südpfalz eG betrachtet diese Nachhaltigkeitsanforderungen als wesentlichen Bestandteil für die jeweilige Geschäftsbeziehung und erwartet von ihrem Auftragnehmer, dass dieser auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese zur Sprache bringt und abfragt.
III. Nachhaltigkeitserklärung
(1) Um ihrer regionalen Verantwortung vollumfänglich gerecht zu werden, wird die VR Bank Südpfalz eG die Geschäftsbeziehung mit ihrem Auftragnehmer unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit bewerten.
(2) Die nachfolgenden Anforderungen stellen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Mindestanforderungen dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die VR Bank Südpfalz eG erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.
a) Umweltschutz
Der Auftragnehmer hat für den Schutz der Umwelt Sorge zu tragen und stellt sicher, dass hierfür alle lokalen und nationalen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Darüber hinaus werden angemessene Maßnahmen ergriffen, sodass die vom Auftragnehmer verursachte Umweltbelastung direkt oder indirekt verringert wird und dazu beitragen, dass sich die Voraussetzungen zum Umweltschutz stetig verbessern.
b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte
Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält diese ein. Diesbezüglich wird vorrangig auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) hingewiesen.
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe ILO-Kernarbeitsnormen) werden vom Auftragnehmer anerkannt und eingehalten.
Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes eingehalten werden, um Unfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen. Diesbezüglich ist sicherzustellen, dass alle lokalen und nationalen rechtlichen Anforderungen sowie die Kernarbeitsnormen der ILO im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen erfüllt sind.
Eine ausreichende Vergütung für einen angemessenen Lebensunterhalt der Mitarbeiter ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Hierbei werden gesetzliche Tarif- und Mindestlöhne eingehalten. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass alle Mitarbeiter die gesetzlich festgelegte Höchstbegrenzung der Arbeitszeit nicht überschreiten.
Die ILO-Konvention 138 (Kernarbeitsnorm) zur Abschaffung der Kinderarbeit werden vom Auftragnehmer eingehalten. Demnach darf das Mindestalter nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen.
c) Anti-Diskriminierung
Der Auftragnehmer toleriert keine Form der Diskriminierung (bspw. Aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) – mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
d) Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Es wird keine Form der Schwarzarbeit seitens des Auftragnehmers geduldet. Umsatz- und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge werden ordnungsgemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften abgeführt.
Der Auftragnehmer toleriert keine Form von Korruption und Bestechung. In Verbindung dessen und darüber hinaus werden die Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung beachtet.
IV. Verantwortung des Auftragnehmers
(1) Die VR Bank Südpfalz eG bewertet die unter III. aufgeführten Anforderungen als essenziellen Bestandteil der Geschäftsbeziehung zu ihren Lieferanten und Dienstleistern. Gleichzeitig spiegeln sie den eigenen Anspruch an die unternehmerische Verantwortung für die VR Bank Südpfalz eG als auch die Region. Diesen Anspruch haben wir ebenfalls an unsere Lieferanten und Dienstleister.
(2) Bei Nichteinhaltung wird der Auftragnehmer die VR Bank Südpfalz über diese Tatsache sowie deren Hintergründe informieren. Die VR Bank Südpfalz behält sich vor den Auftragnehmer zur Aufklärung aufzufordern, sollte sie ihrerseits von einer Nichteinhaltung durch den Auftragnehmer erfahren.
(3) Bei Nichteinhaltung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen behält sich die VR Bank Südpfalz eG weitere Maßnahmen vor bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung.
(4) Mit der Kenntnisnahme dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie nimmt der Auftragnehmer wahr, dass er die vorzüglich unter Punkt III. genannten Anforderungen erfüllen muss. Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass die VR Bank Südpfalz eG diesbezüglich Nachweise zur Überprüfung der Anforderungserfüllung einfordern kann.