OnlineBanking
Attraktive Frau pustet Kirschblüten aus ihren Händen in die Kamera

Lassen Sie Ihr Geld aufblühen – mit 2,4 % p.a.

Starten Sie mit starken Zinsen in den Frühling: Mit unserem limitierten Festzinsangebot sichern Sie sich 2,4 % p.a. über 24 Monate – eine planbare und sichere Möglichkeit, Ihr Geld für eine feste Laufzeit attraktiv zu verzinsen. Der Abschluss erfolgt einfach und bequem online.

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Unser Zinsangebot für Sie:

  • 2,4 % p.a. Festzins auf Ihre Anlage
  • 24 Monate Laufzeit
  • Anlagesumme:  bis maximal 25.000 Euro oder unbegrenzt*
  • Schnell und einfach online anlegen
  • Bis 30. April und solange der Vorrat reicht

So einfach legen Sie Ihr Geld online an:

  • Anlagebetrag festlegen
  • Onlineangebot abschließen
  • Zurücklehnen und sichere Zinsen genießen

* Hinweis zur Anlagesumme: Für Gelder, die bereits bei unserer Bank liegen, gilt eine maximale Anlagesumme von 25.000 Euro pro Person. Für neu eingezahltes Geld von einer anderen Bank ist die Anlage in unbegrenzter Höhe möglich. Wenden Sie sich hier gerne an Ihren Berater.


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So funktioniert's

Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das VR TerminGeldkonto direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

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FAQ zum VR TerminGeld

Kann ich das VR TerminGeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein VR TerminGeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR TerminGeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR TerminGeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer