PSD2 – Das bedeuten die neuen Regelungen für Sie:
PSD2 steht für Payment Services Directive2 – ins Deutsche auch als „Zweite Zahlungsdiensterichtlinie“ zu übersetzen. Auf dieser Stufe soll die Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs verbessert, die Wahlmöglichkeit für den Verbraucher erhöht und der Zahlungsverkehr innovativer gestaltet werden. Die wesentlichen Neuerungen umfassen:
Die starke Kundenauthentifizierung
In Zukunft müssen Sie sich mit zwei verschiedenen Faktoren unter anderem im Online-Banking legitimieren. Zum Beispiel per PIN und TAN. Diese starke Authentifizierung sichert Sie zum Beispiel ab beim:
- Login zum Online-Banking
- Login der VR-BankingApp*
- Online-Shopping mit Kreditkarte
- Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind
* Als starke Kundenauthentifizierung gilt auch die Verbindung der VR-BankingApp mit Ihrem mobilen Endgerät. In diesem Fall erübrigt sich die Eingabe einer TAN beim Login. Beim Öffnen der App haben Sie die Möglichkeit, eine Gerätebindung durchzuführen. Über den entsprechenden Button setzen Sie den Prozess in Gang und werden Schritt für Schritt bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet.
Was ändert sich also im Online-Banking?
Ab dem 11. September 2019 werden Sie – mindestens alle 90 Tage – beim Login ins Online-Banking dazu aufgefordert, sich mit zwei verschiedenen Faktoren (PIN und TAN) auszuweisen.
Die zweifache Absicherung durch starke Kundenauthentifizierung
ist nicht nötig, wenn…
- Sie Zahlungen an sich selbst im selben Bankinstitutvornehmen.
- z. B. mit Kwitt Kleinstbeträge bis 30 € elektronisch bezahlt werden.
- Zahlungen an unbeaufsichtigten Terminals vorgenommen werden.
- kontaktlose Zahlungen mit Debit- und Kreditkarte in der Regel bis zurzeit 25 € ausgeführt werden.